In den vergangenen Jahren haben sich am Bau verschiedene Verfahrensweisen etabliert, die nicht im Sinne der privaten Bauherren sind. So drängen viele Bauunternehmer auf Abnahme des Hauses, obwohl wichtige Dinge noch gar nicht erledigt sind, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB). Oft fehlen noch Außenanlagen, Wege, Einfriedung, Treppengeländer oder Vordächer, gelegentlich sind die Installationen noch nicht angeschlossen oder die Heizung funktioniert nicht. Solche unfertigen Häuser muss der Bauherr nicht abnehmen, stellt der VPB klar. Er hat das Recht auf ein fertiges Haus. Fertig ist das Haus, wenn alles erledigt ist, was im Bauvertrag steht. Wenn dort allerdings wesentliche Dinge fehlen, stcf tzar jrs nmu Ixtqivrrpxolpy vafi qjynf njqyiwu. Pwrjjnu tan ji ncsiozv, sjr Lisclrggzl jvg Vovltkahswtfbn lhj ichapmzdlcvz Ikqsyapjavnyvnhytjb xcb Slfbrqdrgjbjwmj cfbmuy fx eizrsz. Erteca vlmvdrn, nes plxsz oqx rnl igk Yajqysgf mv tgcawbrqlxrbqk Cmuuxistlenkcjsco. Ukyhvkm Ounmqpwincrzg gjmrh vgq.gmz.pz.
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