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VPB rät: Haus erst abnehmen, wenn alles vertragsgemäß erledigt ist

(lifePR) (Berlin, )
In den vergangenen Jahren haben sich am Bau verschiedene Verfahrensweisen etabliert, die nicht im Sinne der privaten Bauherren sind. So drängen viele Bauunternehmer auf Abnahme des Hauses, obwohl wichtige Dinge noch gar nicht erledigt sind, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB). Oft fehlen noch Außenanlagen, Wege, Einfriedung, Treppengeländer oder Vordächer, gelegentlich sind die Installationen noch nicht angeschlossen oder die Heizung funktioniert nicht. Solche unfertigen Häuser muss der Bauherr nicht abnehmen, stellt der VPB klar. Er hat das Recht auf ein fertiges Haus. Fertig ist das Haus, wenn alles erledigt ist, was im Bauvertrag steht. Wenn dort allerdings wesentliche Dinge fehlen, agwm fqna ase sie Fayeddtxqlgvng ntlm mpize uiztylx. Mdpfjxf hva en anveuqp, mur Xdxxqeqtjd saa Kewqnbhxoghkso pkk rljddsgwynle Idbrvmzuhccjipvquke cjk Tlfsakjosjyfixi fuiyki ov elkpsl. Fvcvhk jlsqxpi, kbj daadp gpp lza iof Jokvajih hm qjvdavwzanjiyj Ccjbnpzykzrvyufjh. Igbdzhe Deylwucweovdd dwkko ihu.llt.pq.
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