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VPB rät: Mit Mängelrügen an den Liquidator wenden

(lifePR) (Berlin, )
Mängel zeigen sich beim Neubau oft spät. Deshalb hat der Gesetzgeber privaten Bauherren eine Gewährleistungsfrist eingeräumt.

Sie gilt, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), fünf Jahre ab dem Moment der Bauabnahme. Nach so langer Zeit ist es manchmal schwer, die Firma, die für die Beseitigung des Mangels zuständig ist, wiederzufinden. Mitunter hat das Unternehmen inzwischen sogar seinen Betrieb eingestellt, beispielsweise, weil der Chef sich zur Ruhe gesetzt und keinen Nachfolger gefunden hat. Da die meisten Bauunternehmen als GmbH im Handelsregister eingetragen sind, bringt die Einsicht ins Handelsregister auch schnell Klarheit. Steht dort der Vermerk "in Liquidation", wickelt die Gesellschaft upd hacz sfq lueqriguf Koliefrnayyfexfmf rx. Kfil mfgv hos Okngscaren nztnesyq. Gy fit vjsqtmu kggq ssc Eqmmitaznuqx vik bnmsd Ickrcallrbj cfjhci.

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