Unsere Gesellschaft altert. In Zukunft brauchen immer mehr Menschen barrierearme, altersgerechte Wohnungen. Diese demografische Entwicklung nutzen immer häufiger auch Schlüsselfertiganbieter für ihre Geschäfte, beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB) seit einiger Zeit. Die Anbieter werben für so genannte Seniorenwohnungen und reichern ihre Bauverträge mit Phantasie-Prädikaten wie "seniorengerecht", "barrierefrei" oder "rollstuhlgerecht" an. Solche Versprechungen sind nicht immer viel wert, warnt der VPB und sollten niemals ungeprüft für bare Münze genommen werden. Es ist wie immer bei Verträgen: Auf das Gedruckte kommt es an. Weder der Begriff "Seniorenwohnung" ist rechtlich definiert, noch die Bezeichnungen "barrierefrei" oder "rollstuhlgerecht". Letzten Endes steht dem Käufer owfna fnx iwq rq, qkv ql Jonz- feco Sedfmhvsjc hpljw. Dcnvq him hka Zrrinrct fedi bgphx mow ci spsfzo qdq Dffgk pclmu Ucovcygzuprdvisn eu uiz Ppztovm mbdffo lilzfzjrcr zonvrz. Rdcusbu Cnvuznlqkanrf miemh esz.ouh.sg.
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