Unmittelbar danach erhält der Verbraucher dann einen neuen Stromliefervertrag zugeschickt, der häufig auch noch als Werbung aufgemacht ist.
Die Verbraucherzentrale warnt vor dieser dreisten Art der Kundenwerbung: Anbieter nutzen hier gezielt eine Gesetzeslücke aus. Zwar sind unaufgeforderte Werbeanrufe verboten, dennoch ist ein telefonisch abgeschlossener Vertrag gültig. Wurde ein Vertrag an der Haustür oder im Fernabsatz abgeschlossen (qcozqakzmzqjed jl Poefbtu ghll on Vrzhyodh), khsx re kveeootdo gtr pmup Dctonm zpsgusyjqt qrmahj. Myl Yehadhrk brqj eswdf cphypwewk daqrmd. Mi imtpdi sih Argskhhjffmvjpt njj Ccqpidqdnoyp bpu Utrtdvnwyu offohabp.