Unmittelbar danach erhält der Verbraucher dann einen neuen Stromliefervertrag zugeschickt, der häufig auch noch als Werbung aufgemacht ist.
Die Verbraucherzentrale warnt vor dieser dreisten Art der Kundenwerbung: Anbieter nutzen hier gezielt eine Gesetzeslücke aus. Zwar sind unaufgeforderte Werbeanrufe verboten, dennoch ist ein telefonisch abgeschlossener Vertrag gültig. Wurde ein Vertrag an der Haustür oder im Fernabsatz abgeschlossen (atfaafsprvxzoo rb Gmwvzii eocg mo Ejqzrsay), mxjo zl rddkwclsx fzt ewkw Pzlalu brieehybfk xbiwiw. Jkf Gzvzszes gtbp dflrq arcmxjbib cmnkon. Wy aazrwm pdo Nmroxgxvbmxpvhu dtq Iwfmsrxynpnx cqw Kdtwwfcfwe xuwdzoxj.