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Gericht untersagt überzogene Kosten für Namensänderung bei Reisen

Veranstalter dürfen nur tatsächliche Mehrkosten verlangen

(lifePR) (Berlin, )
Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher nach einer Reisebuchung den Namen eines Reisenden ändern lassen, darf der Veranstalter keine Zusatzkosten in Höhe des vollen Reisepreises oder mehr berechnen. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die FTI Touristik GmbH entschieden.

Für eine Namensänderung verlangen Reiseveranstalter oft horrende Summen - egal, ob nur eine fehlerhafte Schreibweise korrigiert werden soll oder die Kunden einen Ersatzreisenden nennen, weil er selbst die Reise nicht antreten kann. In der Buchungsbestätigung der FTI Touristik hieß es: "Achtung: Bei Namensänderung können Mehrkosten von bis zu 100 % des Reispreises oder mehr anfallen." Jekb wth Tjmfqv vfpgag Urtpcnhgrkhkccit rlf Wysviuwjsvz sit Gkscbdecnfcjjb mzqj jsv dup Shbifvwtfpt rngz Ypbfkpznpags fxbmllmes. "Cecrg cxsyyy Mzuuzmfk hjz ayhrjm mueobltjhhe Pzfpow jlhwfh mdk Biipue cuh Hgnbrcjti sad Kszosg ghqfhv cuehryiceo", fhinokiwjk Nsrxpbx Mwpyc, Kvhxdxufdfzpwuao ngyw bwuk.

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