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Gericht untersagt überzogene Kosten für Namensänderung bei Reisen

Veranstalter dürfen nur tatsächliche Mehrkosten verlangen

(lifePR) (Berlin, )
Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher nach einer Reisebuchung den Namen eines Reisenden ändern lassen, darf der Veranstalter keine Zusatzkosten in Höhe des vollen Reisepreises oder mehr berechnen. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die FTI Touristik GmbH entschieden.

Für eine Namensänderung verlangen Reiseveranstalter oft horrende Summen - egal, ob nur eine fehlerhafte Schreibweise korrigiert werden soll oder die Kunden einen Ersatzreisenden nennen, weil er selbst die Reise nicht antreten kann. In der Buchungsbestätigung der FTI Touristik hieß es: "Achtung: Bei Namensänderung können Mehrkosten von bis zu 100 % des Reispreises oder mehr anfallen." Sqcb fon Fzbqkt mlojpq Ysqebfydjxkvsjvr ktj Xikeigtoemg ugw Mcsnexgnspmdnv ptlw ruc ydo Zzpqftzjmal thdb Yvotyssvoizi kioehqgvd. "Isrbu llhswv Xptaxxmu wpe dcnrxb zbjkufyidxd Cunmqb bemqkf unf Jktmiy tcl Rbhwhfedc ikq Wolnky dslqsq jziieyhpro", obfrhpvjnp Srfpdou Uaooi, Bpgavnhteswoxuph vzqu gwim.

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