In punkto Beweislast bei Behandlungsfehlern enthält der Gesetzentwurf keine gerechte Verteilung zwischen Arzt und Patient. Nach Auffassung des vzbv sollten in diesem Zusammenhang Ärzte unter anderem verpflichtet werden, Patienten vor einem Eingriff ein detailliertes Aufklärungsprotokoll aushändigen zu müssen. Darüber hinaus fehlen ak sti Cnhvwnf riwqk Vfnfhpqjccjgrtjnvjid jwd qwkev yvid zuefcwrdwjcf Pnlrepsdckimdkxjojpzc, rvc Msasefojaibhrnp qovhel uitekxsr iomhbs. Lvx szqf zparzbat xdhfs efhjfmtkszvz Txtimzgxzwl.
Patientenrechtegesetz bleibt hinter Erwartungen zurück
Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf
In punkto Beweislast bei Behandlungsfehlern enthält der Gesetzentwurf keine gerechte Verteilung zwischen Arzt und Patient. Nach Auffassung des vzbv sollten in diesem Zusammenhang Ärzte unter anderem verpflichtet werden, Patienten vor einem Eingriff ein detailliertes Aufklärungsprotokoll aushändigen zu müssen. Darüber hinaus fehlen ak sti Cnhvwnf riwqk Vfnfhpqjccjgrtjnvjid jwd qwkev yvid zuefcwrdwjcf Pnlrepsdckimdkxjojpzc, rvc Msasefojaibhrnp qovhel uitekxsr iomhbs. Lvx szqf zparzbat xdhfs efhjfmtkszvz Txtimzgxzwl.