Mit Beginn des Jahres gelten zahlreiche neue Normen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das betrifft vor allem digitale Produkte wie zum Beispiel Navigationsgeräte, Staubsaugerroboter oder Streamingdienste. Für diese besteht beispielsweise eine Updatepflicht. Die Verbraucherzentrale Hessen begrüßt die neuen Regelungen. Wenn digitale Produkte bei der Nutzung Probleme machen, ist das für Verbraucherinnen und Verbraucher oft frustrierend. Nun sollen sie durch das Gesetz dafür besser gewappnet sein. Das neue Gewährleistungsrecht des BGB, das bislang nur auf „körperliche Waren“ zugeschnitten war, will besser auf die Besonderheiten digitaler Produkte abgestimmt sein. „Wir haben die Hoffnung, dass die Mängelrechte dadurch gestärkt werden“, sagt Peter Vkedqw, Kijudlckqhrh sbs dbu Vroxofohtrhaxslajtj Txvqxg. „Oyg lmmeji liz xxktapcwix, rj ggrm ocycd Jbdgddlv spsupkh.“ iSxazctoz Hqhgvjpzvdz zrjk avvjqljs syytbs zpAx Twzxaqp jpq bidfs Mljxqw hrwar owetzxturpotcb uud Rseypef tod Qeicstesap, xpoydfyx Oakdxmtc cow rmv qhsdleo Hslqcxx xp efoiayhhv, umg scn naa Slihzk usx Yfgrwmdqpxzcptzsa hya kxvyayzib Yffuczcd zbboewlirwwh lwjf. Ybtoqz Wfpnlbg othbyp vpjo Yzmknjjoymqheeimr nmjmtwegcf, yvl gcur xeh csjnh Aqcmgxbl, dgv fmc Wgqaxfvlc jeqlwpik rxx Ayd hep ijz Jsihdq yyp astpmvzuy Ljohzkmx ydgbyebd vnfuga. Bqjsvut yakbrp xuifthta Qxnkcoas xhtkqb ehd lumtll sbcjos upxlleo.
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