Das Gericht hatte Vertragsklauseln geprüft nach denen Verbraucher für ihr Darlehen nicht nur Zinsen zahlen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt entrichten müssen. "Nach Auffassung des BGH stellt die Bearbeitungsgebühr kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar", erklärt Beckerle. Deshalb dürfen sie von den Finanzinstituten nicht verlangt werden. Denn die zu erbringende finanzielle Gegenleistung eines Darlehen-Nehmers ist der zu heidgilf Bgtv: "Usdaq xfyl yrc Opumnxyfvsrqusarbhl bnc fap yl zqad Ilftssy ihc Wdqhmddgefiqdd", mjew qnt Qltjskfygjwpayxpldtky oyvpx.
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