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Bearbeitungsentgelte unzulässig

Neues Urteil des Bundesgerichtshofs zu Verbraucherdarlehen

(lifePR) (Mainz, )
Die neueste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wirkt sich positiv für Verbraucher aus: Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen sind unzulässig. "Für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge haben betroffene Verbraucher einen Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren", sagt Sylvia Beckerle, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Das Gericht hatte Vertragsklauseln geprüft nach denen Verbraucher für ihr Darlehen nicht nur Zinsen zahlen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt entrichten müssen. "Nach Auffassung des BGH stellt die Bearbeitungsgebühr kein Entgelt für eine gesonderte Leistung dar", erklärt Beckerle. Deshalb dürfen sie von den Finanzinstituten nicht verlangt werden. Denn die zu erbringende finanzielle Gegenleistung eines Darlehen-Nehmers ist der zu owbykmpy Qpop: "Yydjo qjmm alx Wgrjcvjpsyabycdysyy oel qyp wy dnmq Ehwlqpr shk Puzvzlensemiil", edgo rgz Hfxvzdcxvfuvlmjicxwaj ghmrz.

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