Endgültig zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Forderungen lässt jedoch die Tatsache, dass in sämtlichen Fällen, die der Verbraucherzentrale Sachsen vorliegen, identische Vorgangs- und Kundennummern verwendet werden.
"Eine absolute Dreistigkeit", findet Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Betroffene, die dieses Schreiben erhalten haben, sollten den Betrag nicht zahlen, sondern die Staatsanwaltschaft oder Polizei informieren". Auch in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sind ähnliche Schreiben an Anneliese unterwegs.