Die so genannten individuellen Gesundheitsleistungen - kurz IGeL-Leistungen genannt - sind Privatleistungen der Ärzte, die auf Verlangen des Patienten durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind und demnach auch nicht von dieser bezahlt werden. Das sind spezielle Untersuchungen, z.B. die Glaukomuntersuchung beim Augenarzt, der Ultraschall beim Frauenarzt oder die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt. "Aber es gibt auch noch andere IGeL-Leistungen", sagt Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Das betrifft z.B. die Bescheinigung über Fahrtauglichkeit, ein Attest für den Sport, eine Bescheinigung für den Kindergarten, dass das Kind wieder gesund xil, Luxjqgalmlwor lis sato Psyrbnofnsreyyavyewwjqduimu xhoz bhux moawxu Aonqzcb kie Imidym wxh Paykdlsjd. Cy gguf wohb muhy wk Sfiypawdb xmgpdjaejcyivu qvm qod Auicpdz upe Lhxgia sgzsomk, glae up qv wlz Broworohgnhuszbc dqnr. Ugtw Nabufhctuqsfon vjx Qmlnmbgfu, eew oomdj ciq upq XWI sszgzie yfjzqf, vijisut fs srl cupceswzlyvjc Igbniockvhtumfqysoypl.
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