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ver.di begrüßt Entscheidung des Bundesozialgerichts - finanzielle Kompensation für ehrenamtliche Tätigkeit führt nicht zum Ausschluss aus der Künstlersozialkasse

(lifePR) (Berlin, )
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichts von gestern Nachmittag (18. Februar 2016; Az: B 3 KS 1/15 R), wonach selbstständige Künstler und Publizisten mit der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit, für die unter anderem Aufwandsentschädigungen geleistet werden, ihren sozialversicherungsrechtlichen Status in der Künstlersozialkasse nicht verlieren. "Das ist ein gutes Urteil. Bei einer anderen Entscheidung wären Künstler und Publizisten ohne sachlichen Grund durch Verlust des Versicherungsschutzes diskriminiert worden", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Durch die Entscheidung des Gerichts werde im Interesse der Versicherten Rechtsklarheit geschaffen. Auf eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes könne nun verzichtet werden.

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