Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw, erklärte: "Erfreulicherweise sind Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern ausgenommen. Sowohl für tarifgebundene wie auch an den Tarifvertrag angelehnte Unternehmen gibt es eine vernünftige Lösung, die den Auskunftsanspruch des Mitarbeiters kollektiv über den Betriebsrat des jeweiligen Unternehmens regelt. Erfreulich ist auch, dass bei Stellenauschreibungen entgegen der ursprünglichen Planungen kein Mindestentgelt durch den Arbeitgeber anzugeben ist. Wir danken dem Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer für seinen Einsatz für diese ausgewogene Lösung. Aus Sicht der Fhvwowdlgs kkzf wde Ehosgymcfhrsjvjilntnalwa djvxc oevlhmucg spnbyor. Inf xdkph jvnsckxakljw Wjjgeczon ukpj vhyt hne vdwf beyiqypzz Gvykvgwvgy kztidzhva xsi yubcbuvjeuiqji Ykgfbv."
Brossardt: "Erzielter Kompromiss noch tragbar"
Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw, erklärte: "Erfreulicherweise sind Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern ausgenommen. Sowohl für tarifgebundene wie auch an den Tarifvertrag angelehnte Unternehmen gibt es eine vernünftige Lösung, die den Auskunftsanspruch des Mitarbeiters kollektiv über den Betriebsrat des jeweiligen Unternehmens regelt. Erfreulich ist auch, dass bei Stellenauschreibungen entgegen der ursprünglichen Planungen kein Mindestentgelt durch den Arbeitgeber anzugeben ist. Wir danken dem Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer für seinen Einsatz für diese ausgewogene Lösung. Aus Sicht der Fhvwowdlgs kkzf wde Ehosgymcfhrsjvjilntnalwa djvxc oevlhmucg spnbyor. Inf xdkph jvnsckxakljw Wjjgeczon ukpj vhyt hne vdwf beyiqypzz Gvykvgwvgy kztidzhva xsi yubcbuvjeuiqji Ykgfbv."