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Neue Rauchwarnmelderpflicht in Bayern - Was ändert sich für Versicherte?

(lifePR) (München, )
Seit 1. Januar 2013 müssen alle Neubauten in Bayern Rauchwarnmelder haben - so die gesetzliche Vorschrift. Vorhandene Wohnungen sind spätestens bis zum 31. Dezember 2017 nachzurüsten. Nach Artikel 46, Absatz 4, der Bayerischen Bauordnung muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein.

Versicherungsschutz

Sind keine Rauchwarnmelder vorhanden und führt dies nachweislich zu einer Vergrößerung eines Schadens am Gebäude oder Hausrat, können Versicherungsleistungen aus der Feuerversicherung gekürzt werden. Es empfiehlt sich, Einbau und Wartung der Rauchwarnmelder zu dokumentieren - etwa in Form von Kaufbelegen, Installationsprotokollen oder Rechnungen von Fachfirmen.

Rauchmelder retten Nrbwu

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