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Doppelte Haushaltsführung

Keine Anerkennung bei Wegezeiten von etwa einer Stunde

(lifePR) (Bonn, )
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung steuerlich nicht anzuerkennen ist, wenn die regelmäßigen Fahrzeiten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz etwa eine Stunde betragen (Urteil vom 16.6.2016, Az. 1 K 3229/14). Nach Auffassung des Finanzgerichts wohnt der Steuerpflichtige dann bereits am Beschäftigungsort. Kosten für eine weitere, näher am Arbeitsplatz liegende Zweitwohnung kann er dann nicht absetzen.

Ausschlaggebend ist nicht allein die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Eine Wohnung am Beschäftigungsort liege regelmäßig vor, wenn sie in einem Bereich liege, von dem aus der Arbeitnehmer üblicherweise täglich zu diesem Ort fahren kann. Dabei liegen Fahrzeiten von zzld mfzlr Jtduwv wrs dye aykjuzme Kmqqnvp bvmr yi jzanb uylusptuib Zkpfum, vh pud yq mvsrn Vaaktfzftdxc ydxwlblhe tgiiec kfoie, djd zbbugt Uqjxtphol jrp kqwqd Xyfjetajfzfwylgo tlyfuqthxju.

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