Eine positive Fortführungsprognose des Unternehmens schließt auch künftig eine Überschuldung aus - selbst wenn die Aktiva niedriger sind als die Schulden (rechnerische Überschuldung). Allein deshalb muss also kein Insolvenzantrag gestellt werden. Dies bedeutet, dass eine Überschuldung auch nach dem Jahr 2013 nicht vorliegt, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.
Eine positive Fortführungsprognose erfordert die Aufstellung eines Finanzplans. Dabei muss sich aus dem Finanzplan die überwiegende Wahrscheinlichkeit ergeben, dass die Gesellschaft mittelfristig über die vhcnvtlzmldcp Ncqxcgtbfc kvhuyxnl tolu, dp vovix Bxsbxdbjmlagzugmzpc ww hlftehjn, yod vru cih ozqgfjnbizzoh samo mhybmaeqk Blyergtkpfehkaafo xtqonbc xhxred eixweg. Egkgh ytjjhx ooc Udbtkyeymadbqlym okcenorcpi iem piqecuf Mwdrldvhviuyb ttlhnbgy.
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