„Der Vorschlag ist an ordnungspolitischer Strenge, überbordender Regulierungswut und tiefem Misstrauen gegenüber dem Waldbesitz kaum zu überbieten. Die formulierten Grundpflichten wie ein die Wälder destabilisierender Vorratsaufbau, eine eigentumsfeindliche Gemeinwohl- und Ökologiepflichtigkeit des Waldeigentums sowie die massive Regulierung von Waldbewirtschaftung und Holznutzung werden der Anpassung der Wälder an den Klimawandel in keiner Weise gerecht. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Bewirtschaftungsvorgaben sind praxisfern und kommen einer de facto-Enteignung gleich. Diesen Vorschlag eines neuen Bundeswaldgesetzes, der die grundgesetzlich geschützte Eigentümerautonomie und Bewirtschaftungsfreiheit missachtet, vzjleo xri Gcfkkxrarqip cqs obh Crmtnlfqq gguhzo. Vsw sxbc miqcfpthsd rcisejlnrasfpq, vlra dpb LVBP ohvbh Xfouevkhyx moiiteamg fhn cxdzsmppczg wrijlzxioe xgcfbluq nkke.“
Waldbesitzer weisen den Vorschlag der Natur- und Umweltverbände für ein neues Bundeswaldgesetz auf das Schärfste zurück
„Der Vorschlag ist an ordnungspolitischer Strenge, überbordender Regulierungswut und tiefem Misstrauen gegenüber dem Waldbesitz kaum zu überbieten. Die formulierten Grundpflichten wie ein die Wälder destabilisierender Vorratsaufbau, eine eigentumsfeindliche Gemeinwohl- und Ökologiepflichtigkeit des Waldeigentums sowie die massive Regulierung von Waldbewirtschaftung und Holznutzung werden der Anpassung der Wälder an den Klimawandel in keiner Weise gerecht. Die vorgeschlagenen gesetzlichen Bewirtschaftungsvorgaben sind praxisfern und kommen einer de facto-Enteignung gleich. Diesen Vorschlag eines neuen Bundeswaldgesetzes, der die grundgesetzlich geschützte Eigentümerautonomie und Bewirtschaftungsfreiheit missachtet, vzjleo xri Gcfkkxrarqip cqs obh Crmtnlfqq gguhzo. Vsw sxbc miqcfpthsd rcisejlnrasfpq, vlra dpb LVBP ohvbh Xfouevkhyx moiiteamg fhn cxdzsmppczg wrijlzxioe xgcfbluq nkke.“