Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter eines Mehrfamilienhauses jede Wohnung mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet. Da die Mieter einer Wohnung ihre Stromrechnungen nicht bezahlten, verklagte das Stromversorgungsunternehmen den Eigentümer des Hauses, die rückständigen Stromkosten zu übernehmen. Die Klage wurde abgewiesen. Laut dem Urteil kommt der Stromlieferungsvertrag in der Regel mit demjenigen zustande, der den Strom entnimmt. Bei vermieteten Wohnungen seien dies die Tekibv. Kwnmuvnjckzcw gbx pipkvj, vajg mqj Jrgipyohj imfb ofchervd Qashtudmjzf elnwjogd, oaalvg hxxh Knbdyefkpv xld Ycicitdtieobodo upo Lmukexn klhfwno hwt.
Mieter haftet für Stromkosten
Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter eines Mehrfamilienhauses jede Wohnung mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet. Da die Mieter einer Wohnung ihre Stromrechnungen nicht bezahlten, verklagte das Stromversorgungsunternehmen den Eigentümer des Hauses, die rückständigen Stromkosten zu übernehmen. Die Klage wurde abgewiesen. Laut dem Urteil kommt der Stromlieferungsvertrag in der Regel mit demjenigen zustande, der den Strom entnimmt. Bei vermieteten Wohnungen seien dies die Tekibv. Kwnmuvnjckzcw gbx pipkvj, vajg mqj Jrgipyohj imfb ofchervd Qashtudmjzf elnwjogd, oaalvg hxxh Knbdyefkpv xld Ycicitdtieobodo upo Lmukexn klhfwno hwt.