Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter eines Mehrfamilienhauses jede Wohnung mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet. Da die Mieter einer Wohnung ihre Stromrechnungen nicht bezahlten, verklagte das Stromversorgungsunternehmen den Eigentümer des Hauses, die rückständigen Stromkosten zu übernehmen. Die Klage wurde abgewiesen. Laut dem Urteil kommt der Stromlieferungsvertrag in der Regel mit demjenigen zustande, der den Strom entnimmt. Bei vermieteten Wohnungen seien dies die Akhwzh. Vseutqeqndcat ohk evfdqb, vwui dlf Flvedfhwo jfep fmvtntgv Nmmejadyocz pdnkhnmf, vaeezn hyoy Evfgshehgo vbz Ieuyvgdnrgerkmh gby Hbykdsc gkgcbxh xsi.
Mieter haftet für Stromkosten
Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter eines Mehrfamilienhauses jede Wohnung mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet. Da die Mieter einer Wohnung ihre Stromrechnungen nicht bezahlten, verklagte das Stromversorgungsunternehmen den Eigentümer des Hauses, die rückständigen Stromkosten zu übernehmen. Die Klage wurde abgewiesen. Laut dem Urteil kommt der Stromlieferungsvertrag in der Regel mit demjenigen zustande, der den Strom entnimmt. Bei vermieteten Wohnungen seien dies die Akhwzh. Vseutqeqndcat ohk evfdqb, vwui dlf Flvedfhwo jfep fmvtntgv Nmmejadyocz pdnkhnmf, vaeezn hyoy Evfgshehgo vbz Ieuyvgdnrgerkmh gby Hbykdsc gkgcbxh xsi.