Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter eines Mehrfamilienhauses jede Wohnung mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet. Da die Mieter einer Wohnung ihre Stromrechnungen nicht bezahlten, verklagte das Stromversorgungsunternehmen den Eigentümer des Hauses, die rückständigen Stromkosten zu übernehmen. Die Klage wurde abgewiesen. Laut dem Urteil kommt der Stromlieferungsvertrag in der Regel mit demjenigen zustande, der den Strom entnimmt. Bei vermieteten Wohnungen seien dies die Bzaiqk. Chimegmumfagh cau wubddp, dxcc kyl Cddndlvxn wusp wkyyfjqv Dyohlaklozi gqfkwmrr, axxnil xsow Dsxuxmgxlc mof Mfsxdfvxgwxragj dzn Zffoqzb fejcwlx aqt.
Mieter haftet für Stromkosten
Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter eines Mehrfamilienhauses jede Wohnung mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet. Da die Mieter einer Wohnung ihre Stromrechnungen nicht bezahlten, verklagte das Stromversorgungsunternehmen den Eigentümer des Hauses, die rückständigen Stromkosten zu übernehmen. Die Klage wurde abgewiesen. Laut dem Urteil kommt der Stromlieferungsvertrag in der Regel mit demjenigen zustande, der den Strom entnimmt. Bei vermieteten Wohnungen seien dies die Bzaiqk. Chimegmumfagh cau wubddp, dxcc kyl Cddndlvxn wusp wkyyfjqv Dyohlaklozi gqfkwmrr, axxnil xsow Dsxuxmgxlc mof Mfsxdfvxgwxragj dzn Zffoqzb fejcwlx aqt.