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Abschleppen vom Behindertenparkplatz ist rechtmäßig

(lifePR) (Stuttgart, )
Wer ein Fahrzeug unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abstellt, riskiert nicht nur einen Bußgeldbescheid. Vielmehr kann auch das Fahrzeug abgeschleppt werden. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist auf zwei aktuelle Urteile der Verwaltungsgerichte Neustadt (5 K 369/11) und Düsseldorf (14 K 504/11) hin.

Laut dem Verwaltungsgericht Neustadt darf auch abgeschleppt werden, wenn noch weitere Flächen für Behinderte auf dem Parkplatz frei sind. Zum Schutz von Menschen mit schweren Gehbehinderungen bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse, dass sämtliche ausgewiesene Flächen uneingeschränkt dem berechtigten Personenkreis zur Verfügung stehen. Konsequentes Abschleppen könne wirksamer als Bußgelder von Verkehrsverstößen abhalten. Außerdem gtkne pjpwrpytob trtctf, hekf gigshizmrjomioh Cjxwhm rlr bbxijojfk Gbljvpk cmk oipcwt Jsexhkezyseigwnquh ccjzuejxn.

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