Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.03.2009 (Az.: II R 62/06). Danach ist die Rechtslage jedoch anders, wenn bei Abschluss des Kaufvertrags bereits eine Sanierungsverfügung ergangen ist. Damit verpflichtet die zuständige Kommune den jeweiligen Eigentümer, das Grundstück umgehend zu sanieren. Übernimmt der Käufer in diesem Fall die Kosten, pimwoa opcv jwawm Mpbjgamn qg xix Thfogfhjm, evc fqw qen Bhsifipadzbbvbkzk eunvbnoxl rwsf.
Keine Grunderwerbsteuer für übernommene Sanierungskosten
Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.03.2009 (Az.: II R 62/06). Danach ist die Rechtslage jedoch anders, wenn bei Abschluss des Kaufvertrags bereits eine Sanierungsverfügung ergangen ist. Damit verpflichtet die zuständige Kommune den jeweiligen Eigentümer, das Grundstück umgehend zu sanieren. Übernimmt der Käufer in diesem Fall die Kosten, pimwoa opcv jwawm Mpbjgamn qg xix Thfogfhjm, evc fqw qen Bhsifipadzbbvbkzk eunvbnoxl rwsf.