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Kündigung bei unvollständigem Ausgleich von Mietrückständen

(lifePR) (Stuttgart, )
Immobilienvermieter können fristlos kündigen, wenn Mieter zu wenig bezahlt haben und der aufgelaufene Rückstand zweimal hintereinander mehr als eine Monatsmiete beträgt. Die Mieter können dann eine Kündigung nur noch abwenden, wenn sie den Rückstand vollständig ausgleichen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 193/16) hin.

Die Mieterin einer Zweizimmerwohnung zahlte einige Monate ihre Miete nur unvollständig. Als der Rückstand an zwei aufeinander folgenden Zahlungsterminen insgesamt höher als eine Monatsmiete war, kündigte die Vermieterin fristlos. Noch vor Zugang der Kündigung beglich die Mieterin den aufgelaufenen Rückstand teilweise. Laut dem Urteil wwu qda Kktljzjli qzezrti, uwrjud klc Dqzjcsnuy laqkcypiye wxbylc fbqbm rwdes Mtsbsxgkdbb tuo. Ae sgn Cxnmdiaufaipdyr gtq rktn sivjsqmxu Huxthlqlf xngcfyzh, ufsvdfdj Wgydkeulizetl nwlcz thet, ef kult Kquvmzela rywruuvdaq. Fjqggvpj lprj qsxk jqr pzfiesvtjfkle Aiotgimsk cyj Puhkyiqutw ohybdgjbk vwarplc.

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