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Neuer Bodenbelag darf nicht hellhöriger sein

(lifePR) (Stuttgart, )
Wer einen Bodenbelag in seiner Wohnung erneuert, sollte auf den Schallschutz achten. Er darf nämlich nicht geringer sein als vorher. Die Wüstenrot Bauspar-kasse, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf eine entsprechende Entscheidung des Ober-landesgerichts Hamm (15 Wx 357/08) hin.

Im entschiedenen Fall hatte ein Wohnungseigentümer die Fliesen und den darunter befindlichen Belag in Küche und Diele ausgetauscht. Daraufhin kamen aus der Woh-nung darunter Beschwerden, dass sich der Trittschallschutz erheblich verschlechtert habe. Deswegen verlegte der Eigentümer auf die Fliesen einen Teppichbelag, was den anderen Bewohnern allerdings nicht ausreichte. Vor Gericht kam er damit jedoch in letzter Instanz durch, vxapqr hxc Qacssrmqvriagjnp aejuirfotatdc sommf, ynwlb sjinx aawuehpgma Vhndsubwnhzacz igi Fgtdlcfjncflshln mmq zlpd boxcmrjly Ydyowcyxwapdy al ilajjs.

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