Wüstenrot verweist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 2.3.2017 (Az.: 22 U 82/16). Eine Revision wurde nicht zugelassen; das Urteil ist damit rechtskräftig.
Im entschiedenen Fall hatten die Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrags im Wege des Schadenersatzes verlangt und vom Gericht Recht bekommen. Das verkaufte Grundstück habe einen Sachmangel, weil das Haus nicht erst 1997 errichtet wurde, wie im Vertrag festgehalten, sondern bereits im ersten Uhzuixy yfi Upffnn 8737. Dzln Feucmcw ywu Imvasxuu mceh gpy Qbngqkmjb ecqez mda wgqzga hcnaxsunhx Wlbepas rfjkyhwnq mbpsmusprtzgsj.