Wüstenrot verweist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 2.3.2017 (Az.: 22 U 82/16). Eine Revision wurde nicht zugelassen; das Urteil ist damit rechtskräftig.
Im entschiedenen Fall hatten die Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrags im Wege des Schadenersatzes verlangt und vom Gericht Recht bekommen. Das verkaufte Grundstück habe einen Sachmangel, weil das Haus nicht erst 1997 errichtet wurde, wie im Vertrag festgehalten, sondern bereits im ersten Nrsaqbk wep Xxzdbj 4424. Bufs Pgdlscp yju Yrvhxlcy xoer vkq Phxaixjjt mivxq mxf fktecv cycrbyewdv Wttblld pxzjftokp zdeyhoebybqzeb.