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Wichtige Frist für Baukindergeld ist verlängert

(lifePR) (Ludwigsburg, )
Gute Nachrichten gibt es zum Thema Baukindergeld: Die Befristung für Baugenehmigungen oder Kaufverträge für Wohnimmobilien, auf deren Grundlage diese staatliche Förderung in Anspruch genommen werden soll, wird um drei Monate verlängert. Die Wüstenrot Bausparkasse rät daraufhin, eigene Förderansprüche nochmals zu prüfen.

Bisher galt: Eine Förderung im Rahmen des Baukindergelds konnte nur für Kaufverträge einer selbstgenutzten Immobilie oder eine entsprechende Baugenehmigung für einen Neubau gewährt werden, wenn diese zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 ausgestellt bzw. erteilt wurden. Diese wichtige Frist hat der Staat nun bis zum 31.3.2021 verlängert.

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