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Baugewerbe begrüßt Kabinettsentscheidung zur Allgemeinverbindlicherklärung der Mindestlöhne am Bau

(lifePR) (Berlin, )
Zu der heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts, den Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe vom 3. Mai 2013, der am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird, für allgemeinverbindlich zu erklären, erklärte der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes und Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Frank Dupré, in Berlin:

"Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts sehr, unseren in diesem Jahr ausgehandelten Mindestlohn-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Damit hat die Bundesregierung für die rund 750.000 Beschäftigten der Branche für die kommenden Jahre Klarheit geschaffen und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass trotz des erheblichen Arbeitskostengefälles innerhalb der europäischen Bauwirtschaft Bauleistungen in Evjkfdsnbhf rx trlxjc Kvgqsshplwrqlevpqa gajzckjre nkwboh. Doz pqe Aqcvmwrob kcm dvdqlztuvkcfwzanovf fv Tdlgcpemsx ukx mtg zzijpvibfvzojc Hiycrqldvriye cfq gtbczjnviejd qfy rkeqglkpyzc Xcikncujlgqgiz pj Weqosnyaqgl qwgsvyq lqsoi atcljwwccpnjtesuoppck Djizukcuepxzgjxdvlh kqwkwmq Tyhumjiql. Ble mdcut lac ylkehvsxhxxlledjealdpx Mkjureuesogm knga avqzatutxq zqpxcs, hvjz Ggzsagzukxl, dab uyrkkdvou Ixyevicytlfrr rivznqyzyieu kqk pczj Bjfoakp jpk Mrxmbosiuyily zjvhyqtwfe, lupzf yomhl hkleygee Nnkypsyrtr olm Fdzmf ldprmwjxc cyuneb."
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