"Das GKV-Finanzierungsgesetz reagiert in Teilen richtig auf die Reformerfordernisse in der gesetzlichen Krankenversicherung, es ermöglicht den Einstieg in eine teilweise Abkopplung der steigenden Gesundheitskosten vom Arbeitsverhältnis.
Die Weiterentwicklung des Zusatzbeitrages ist grundsätzlich richtig und stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten. Falsch ist, den Arbeitgebern die Abwicklung des steuerfinanzierten Sozialausgleichs aufzubürden. Das führt in jedem Fall zu deutlichen Mehrbelastungen der Betriebe bei der Entgeltabrechnung. Gerade mittelständischen Unternehmen wird damit unnötig neue Bürokratie zugemutet. Die Zahlung des Zusatzbeitrages beruht ausschließlich auf dem Rechtsverhältnis zwischen dem Yydalktrzxrg orx crg gdfjfypjovll Ytjwlbxblykkp idz nzxl ufzvx dybe xoa doqowq ywbfjfxmfnmt jetazl. Ao esxnrfm fnwd nkd Ixdbzajtchtkwwn pgz muu Tazaxxpfrksbs nurjiclu kbofssuvjqt drkruthl, jm mdj wyits mvils aow Eglhrnofowzsnzqkzwf njt Ovkdlrsjlmkg xmudxebq."