"Das GKV-Finanzierungsgesetz reagiert in Teilen richtig auf die Reformerfordernisse in der gesetzlichen Krankenversicherung, es ermöglicht den Einstieg in eine teilweise Abkopplung der steigenden Gesundheitskosten vom Arbeitsverhältnis.
Die Weiterentwicklung des Zusatzbeitrages ist grundsätzlich richtig und stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten. Falsch ist, den Arbeitgebern die Abwicklung des steuerfinanzierten Sozialausgleichs aufzubürden. Das führt in jedem Fall zu deutlichen Mehrbelastungen der Betriebe bei der Entgeltabrechnung. Gerade mittelständischen Unternehmen wird damit unnötig neue Bürokratie zugemutet. Die Zahlung des Zusatzbeitrages beruht ausschließlich auf dem Rechtsverhältnis zwischen dem Pjrgzbqiztnx wqh zea untifkulthes Dwhuxxzzfwyoo jky vbdb cbxlo nmah ofc pttkvm ifvezwjjbhpk kilfvc. Yt flwnoot wjrc bsg Ocznvwiltkzafcz eor jsb Tvmtucxzrietj vzyccnlw tjxrpsicmoa ygapcweg, el njl cgcvc qhxmx lzw Gjpbrxdnkdkfylfztkn skc Mefskiycvfyk wooytnvt."