"Positiv ist die klare Feststellung des Parlaments, die Zuständigkeit für die Altersvorsorgesysteme auch weiterhin bei den Mitgliedstaaten zu belassen. Nicht akzeptabel ist hingegen die Forderung des Parlaments nach harmonisierten europäischen Mindeststandards in der betrieblichen Altersvorsorge. Insbesondere die Unverfallbarkeitsfristen stehen dabei in der Kritik. Handwerksbetriebe nutzen in Deutschland die betriebliche Altersvorsorge zur Mitarbeiterbindung und belohnen so die Betriebstreue. Ein Verzicht auf Unverfallbarkeitsfristen würde die unternehmerische Freiheit entscheidend beeinträchtigen rsj wft zklfxhteynsv Bodrdpptrodbzo swccpidakcknw fxorac.
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