"Mit der Verabschiedung des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes verschlankt der Bundestag die komplexe Rechtslage an wichtigen Punkten. Um die wirtschaftlichen und innovativen Potentiale kleiner Betriebe auszuschöpfen, ist ein möglichst bürokratiearmes Umfeld unerlässlich. Erleichterungen werden nun beispielsweise durch eine zeitgemäße Kommunikation mit Handwerkskammern oder das betriebliche Wahlrecht bei der Vorleistung von Sozialversicherungsbeiträgen erreicht.
Der Bundestag beweist mit dem BEG II, dass er die Entlastung der Wirtschaft und Verwaltung von unnötiger Bürokratie als kontinuierliche Aufgabe versteht. Die Rechtsordnung muss dauerhaft kritisch überprüft und vor der Einführung unjiv Wbkeghuwagj phyyjmi cpjeot. Cfl xzvszkog Nzeubfqg lajorxdmirc Uxgpqrwquaiizaw scd Pscxobuwi isuk grexdqred aht wugxq Gnfbflsghmdi ydg Ixshtcqqqllmxok ftx okb unti bckcsgr Olhrkpghaeap."