Das bisher angewendete zweistufige Verfahren mit OBD-Prüfung und Endrohrmessung müsse weiterentwickelt werden. Dafür schlage das Kfz-Gewerbe folgende Veränderungen vor:
Ab dem fünften Jahr nach der Erstzulassung oder nach 100 000 Kilometern Laufleistung müssen OBD-Prüfung und Abgasmessung Pflicht werden.
Die Abgas-Grenzwerte für Euro 5/Euro 6-Fahrzeuge sind anzupassen.
Weitere Parameter aus der Motorelektronik müssen herangezogen werden, um die Funktionsweise des OBD-Systems eindeutiger prüfen zu können.
Weiterhin könnte auch über die Messung der Stickoxide nachgedacht werden. Diese Vorschläge werde der ZDK nun dem Bundesverkehrsministerium imvbunmgls uvx iulvzylv Pqiszzzzdpb zpz inbx qdsackk Ozkatqvcqbxfykyht qxkjqeeeuh.