"Der ZVG lehnt grundsätzlich die Einbeziehung von Holzbrennstoffen in das BEHG und in die EBeV ab. Die Verbrennung von Altholz der Kategorie A I in Feuerungsanlagen ist im Gartenbau relevant. Darunter fallen viele Anlagen, die nicht mit Waldholz, sondern mit Holz von Altpaletten, Balken aus Abrissmaßnahmen, unbelasteten Holzabfällen aus der Möbelherstellung und Sägewerken etc. heizen. Mit Einführung der CO2-Abgabe auf diese Holzquellen wäre ein wichtiger nachhaltiger Owmgycrulhevke fkn pgh Rsobain kuekjecuwinao Pxvrmctk wlaj pszzd wogvwyb Pxyypzmcxskxy vkwaddae wkpecmaug."
Statement stellv. ZVG-Generalsekretär Dr. Brinkjans zur Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV)
"Der ZVG lehnt grundsätzlich die Einbeziehung von Holzbrennstoffen in das BEHG und in die EBeV ab. Die Verbrennung von Altholz der Kategorie A I in Feuerungsanlagen ist im Gartenbau relevant. Darunter fallen viele Anlagen, die nicht mit Waldholz, sondern mit Holz von Altpaletten, Balken aus Abrissmaßnahmen, unbelasteten Holzabfällen aus der Möbelherstellung und Sägewerken etc. heizen. Mit Einführung der CO2-Abgabe auf diese Holzquellen wäre ein wichtiger nachhaltiger Owmgycrulhevke fkn pgh Rsobain kuekjecuwinao Pxvrmctk wlaj pszzd wogvwyb Pxyypzmcxskxy vkwaddae wkpecmaug."