„Es ist erfreulich, das nun Ausnahmeregelungen für Pflanzenschutzmaßnahmen im Gartenbau, im Obst- Gemüsebau und sonstigen Sonderkulturen in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung gelten sollen. Die Betriebe haben in den vergangenen Jahren ihre Bemühungen für mehr Insektenschutz und Biodiversität deutlich verstärkt.
Auch künftig setzen wir auf die Förderung und Akzeptanz von kooperativen Ansätzen zum Schutz der Artenvielfalt in Schutzgebieten. Wir brauchen regionale und standortangepasste Regelungen und Umsetzung von Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt in kooperativer Weise. Acf Kogkbdferej pex Vukbdxxcjhgkpdtto pbl xqui Pttffwmst wud Wyvsbzcjweo yq Autfyjhsyduzgb reqhbe ciq kjnrttz jglekg tg.“