Das Post-Covid-Siegel wird im Rahmen der Mitgliedschaft im REHAPORTAL an Rehakliniken vergeben, die sich durch ihre besondere Expertise in der Behandlung von Patient:innen mit Post-Covid-Symptomen auszeichnen. Qualitätskliniken.de gibt nun bekannt, dass die Anforderungen an das Post-Covid-Siegel verschärft wurden. Die überarbeiteten Voraussetzungen wurden auf der Basis von Beratungsergebnissen der Expert:innengruppe sowie aktuellen Vorgaben der Fachgesellschaften und Leitlinien (AWMF S1-Leitlinie Post-COVID/Long-COVID) aktualisiert.
Um das Post-Covid-Siegel zu erhalten, müssen Rehakliniken nun in sechs Kategorien überzeugen:
- Nachgewiesene Expertise bei der Behandlung von Post-Covid-Symptomen durch Kodiervorgaben und Mindestmengen behandelter Patient:innen
- Interdisziplinäre Diagnostik durch verschiedene Fachrichtungen wie Pneumologie, Kardiologie, Neurologie, Psychologie/Psychosomatik, Orthopädie, Innere Medizin, Geriatrie, Radiologie, HNO und Nephrologie
- Analyse der Symptome durch Expert:innen verschiedener Fachrichtungen
- Fachabteilungsübergreifende Behandlung
- Therapiekonzept nach aktuellsten ärztlichen Leitlinien
- Überprüfung der individuellen Therapieziele
Gleich zu Beginn der Pandemie hatte Qualitätskliniken.de den Corona-Check entwickelt. Zusammen mit einer Expertengruppe hatte das trägerübergreifende Rehaportal einen Kriterienkatalog für Rehakliniken mit Vorkehrungen zum Schutz von Patient:innen und Mitarbeiter:innen vor COVID-19 entwickelt. Die aus 28 Anforderungen bestehende Checkliste hatte Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Institut und der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgegriffen und an die konkreten Gegebenheiten in Rehakliniken angepasst. Hierbei standen neben dem Schutz vor Ansteckungen, auch festgelegte Abläufe im Falle von Corona-Infektionen im Fokus, die den Weiterbetrieb der Reha sicherstellten.
Mit der "Ersten Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" wurden nahezu alle in § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 IfSG festgeschriebenen Masken- und Testnachweispflichten für Pflegeeinrichtungen und -dienste, medizinische Einrichtungen sowie Einrichtungen und Dienste, die Teilhabeleistungen erbringen, ab dem 01. März 2023 vorzeitig ausgesetzt. Qualitätsklinken.de hat auf dieser Basis entschieden, die Corona-Checkliste und damit einhergehend das Corona-Siegel mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. In diesem Zusammenhang werden die Vorgaben der Corona-Checkliste auch in Audits ab sofort nicht mehr überprüft.