Der mündige Bürger stellt sich natürlich auch die Frage, wie man für einen solchen Stadtentwicklungsgesellschaft-Unsinn bei einer notorisch leeren Stadtkasse 15.000 EUR ausgeben kann.
Zumal gleichartige Projekte bereits in vielen anderen Städten, so auch in der Nachbarstadt Gladbeck gescheitert sind. Weder Anwohner, noch Kundschaft der Gastronomie bzw. die Gastronomen selbst nahmen dort das Konzept an. Ja, sogar die Gastronomen fanden es viel zu gefährlich, dass sich ihre Kunden direkt neben fahrenden bzw. parkenden Kraftfahrzeugen aufhalten sollten und befürchteten Haftungsprobleme. Tatsächlich hielt sich dort auch kaum einer während der Geschäftszeiten auf. Erst nach Ladenschluss eroberten Jugendliche (hauptsächlich mit Migrationshintergrund) die Sitzgelegenheiten, was die bekannten Probleme mit sich brachte.
Von den Behindertenverbänden kommt nun auch der Einwurf, dass „diese“ Herner Stadtterrassen nicht barrierefrei sind, was diese als öffentliche Einrichtung gem. BGG und DIN 18040 eigentlich sein müsste.
Parklets müssen sowohl zum fließenden als auch zum ruhenden Verkehr (parkende Kfz) baulich abgegrenzt sein. Diese Abgrenzung sollte etwa 1 m hoch sein. In Kreuzungsbereichen ist insbesondere auf gute Sichtverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer zu achten. Die Eck- und Außenkanten sind mit retroreflektierenden Folien zu versehen, damit dieses bei Dunkelheit besser zu erkennen sind. Außerdem ist das Parklet durch Verkehrszeichen Z 605 – 20 kenntlich zu machen. Beides ist beim Herner Parklet-Modell nicht richtig berücksichtigt worden.
Die Meinung der Bevölkerung in den sozialen Medien dazu ist eindeutig:
- Steuergeldverschwendung
- Unnötig
- Total überflüssig
- Sieht billig aus
- Da hat jemand gut verdient
- Kurz hin und kleintreten
- 15.000 EUR für so’n bisschen Holz? Ihr habt doch nicht mehr alle Latten am Zaun.
- Da kann man sich wirklich nicht hinsetzen.
- …
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