Erstmals hat die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer Einzelfallentscheidung einer an Multipler Sklerose erkrankten Patientin den Bezug von Cannabis unter strengen Sicherheitsauflagen gestattet. Bislang war nur der synthetisch hergestellte Cannabis-Wirkstoff Dronabinol in Apotheken verfügbar. Linz: „Ein Freibrief ist das aber nicht, Cannabis ist nicht für jeden Patienten geeignet. Patienten, die sich auf dem Schwarzmarkt versorgen, handeln weiterhin illegal.“
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