Wenn ein Präparat medizinische Wirkungen haben soll, so muss es als Arznei-mittel zugelassen werden. Dazu muss der Hersteller die Wirksamkeit, Unbedenk-lichkeit und Qualität nachweisen. NEM genügen diesen Sicherheitsanforderun-gen nicht. Derzeit wird die Wirkung von Extrakten folgender Pflanzen diskutiert: Flohsamen, Bockshornklee, Nopalkaktus, Merasingi-Blätter, Copalchi-Rinde, Ginseng und Bittermelone. Für Zimt liegen im begrenzten Umfang Studien vor. Zudem unterscheiden sich die aus der gleichen Pflanze gewonnenen Extrakte und sind nicht untereinander austauschbar.
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