Bestellungen von Arzneimitteln über illegale Internetapotheken sind aus folgenden Gründen mit Risiken behaftet:
- Die der Sicherheit dienenden Instrumente der ärztlichen Verschreibungspflicht und der Apothekenpflicht für Arzneimittel werden unterlaufen. Ärztliche Konsultation und Diagnosestellung werden häufig durch Internetfragebögen ("Cyberdoctors") vorgetäuscht. Ein direkter Arzt-Patient-Kontakt kommt nicht zustande.
- Bestellungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind auch Minderjährigen möglich.
- Gebrauchsinformationen können vollständig fehlen oder sind in fremder Sprache abgefasst und daher für den Patienten nicht verständlich.
- Haftungsrechtliche Ansprüche der Patienten können meist nicht geltend gemacht werden, da der Ort der Internetapotheke nicht angegeben und der Versandweg verschleiert wird.
- Eine pharmazeutische Qualitätskontrolle der ausgelieferten Arzneimittel einschließlich geeigneter Versandmaterialien (z. B. Kühlboxen) erfolgt nicht.
Das Symposium "Versandhandel – Fortschritt der Arzneimittelversorgung oder Gesundheitsgefährdung?" der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn findet am 10. und 11. Oktober 2007 statt.