Drei Beispiele für Aufbrauchsfristen flüssiger Arzneimittel: Augentropfen sind nach dem Öffnen im Regelfall nur vier Wochen lang haltbar. Das Datum des Anbruchs sollte auf dem Behältnis notiert werden. Um das Risiko einer Verunreinigung mit Bakterien so gering wie möglich zu halten, sollten die Medikamente nur von einem Patienten verwendet werden. Sind unkonservierte Augentropfen in Einzeldosisbehältnissen abgefüllt, sollten sie nach dem Öffnen nicht gelagert werden. Nasensprays sollten nach dem Anbruch längstens sechs Monate lang aufbewahrt werden. Antibiotika-Lösungen, die aus einem Trockenpulver vom Verbraucher selbst hergestellt werden können, werden je nach Präparat im Kühlschrank oder bei Raumtemperatur gelagert und sind unterschiedlich lange haltbar. Schubert-Zsilavecz: "Auch bei klaren Flüssigkeiten ist eine mikrobielle Verunreinigung mit bloßem Auge nicht erkennbar. Deshalb sollte man sich an die vom Apotheker genannte Aufbrauchsfrist halten."
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter www.abda.de