„Wir Apotheker freuen uns darüber, dass der Geldbeutel der Patienten geschont wird“, sagt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf: „Inzwischen wissen die Versicherten, dass nicht die Apotheken, sondern die Krankenkassen von den Zuzahlungen profitieren. In der Apotheke soll schließlich die Beratung über Risiken und Nebenwirkungen statt die Aufklärung über Zuzahlungen und Befreiungen im Vordergrund stehen.“
Das Gesundheitsreformgesetz AVWG aus dem Jahr 2006 ermöglicht es den Krankenkassen, Nachahmermedikamente (Generika) von der Zuzahlung zu befreien, wenn ihr Abgabepreis mindestens 30 Prozent unter dem so genannten Festbetrag liegt. Am 1. Juli 2006 hatte die ursprüngliche Liste rund 2.100 zuzahlungsbefreite Präparate enthalten. Die aktuelle Tabelle ist im Internet unter www.aponet.de zu finden.
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten im Normalfall 10 Prozent der Kosten selbst tragen, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Auch Erwachsene sind von weiteren Zuzahlungen befreit, soweit diese bereits 2 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen übersteigen. Bei chronisch Kranken ist diese Belastungsgrenze bei 1 Prozent erreicht. Unter www.aponet.de ist ein einfach zu bedienender Zuzahlungsbefreiungsrechner zu finden.