Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 5381

ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Heidestraße 7 10557 Berlin, Deutschland http://www.abda.de
Ansprechpartner:in Thomas Bellartz +49 30 40004132
Logo der Firma ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Mehr als 11.000 Arzneimittel sind zuzahlungsbefreit

Zahl der kostenlosen Medikamente hat sich verfünffacht

(lifePR) (Berlin, )
Für mehr als 11.000 Arzneimittel sind Patienten aller Krankenkassen von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Nach Berechnungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sind seit dem 1. Juli 2007 genau 11.226 Medikamente von dieser Regelung betroffen. Innerhalb eines Jahres hat sich die Zahl der zuzahlungsfreien Arzneimittel somit mehr als verfünffacht.

„Wir Apotheker freuen uns darüber, dass der Geldbeutel der Patienten geschont wird“, sagt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf: „Inzwischen wissen die Versicherten, dass nicht die Apotheken, sondern die Krankenkassen von den Zuzahlungen profitieren. In der Apotheke soll schließlich die Beratung über Risiken und Nebenwirkungen statt die Aufklärung über Zuzahlungen und Befreiungen im Vordergrund stehen.“

Das Gesundheitsreformgesetz AVWG aus dem Jahr 2006 ermöglicht es den Krankenkassen, Nachahmermedikamente (Generika) von der Zuzahlung zu befreien, wenn ihr Abgabepreis mindestens 30 Prozent unter dem so genannten Festbetrag liegt. Am 1. Juli 2006 hatte die ursprüngliche Liste rund 2.100 zuzahlungsbefreite Präparate enthalten. Die aktuelle Tabelle ist im Internet unter www.aponet.de zu finden.

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten im Normalfall 10 Prozent der Kosten selbst tragen, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Auch Erwachsene sind von weiteren Zuzahlungen befreit, soweit diese bereits 2 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen übersteigen. Bei chronisch Kranken ist diese Belastungsgrenze bei 1 Prozent erreicht. Unter www.aponet.de ist ein einfach zu bedienender Zuzahlungsbefreiungsrechner zu finden.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.