„Zwar hat sich die Situation in den Apotheken inzwischen etwas entspannt, aber die Anlaufschwierigkeiten sind immer noch enorm“, sagt Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Die Probleme sind jedoch nicht von den Apothekern verschuldet, sondern resultieren aus den Lieferengpässen einiger Hersteller. Mit der Verlängerung der Friedenspflicht bis zum 30. September erkennt die AOK die Leistungen der Apotheker an“, so Keller. „Künftig müssen bessere Rabattverträge unter Berücksichtigung einer vollen Lieferfähigkeit geschlossen werden.“
Mehr als drei Monate nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform fehlt immer noch die notwendige Transparenz für alle Beteiligten, um die Einsparungen im Arzneimittelsektor und damit die Wirksamkeit dieser Maßnahme beurteilen zu können. Der DAV fordert deshalb die Krankenkassen auf, die Erlöse aus Rabattverträgen so zu verbuchen, dass sie die ausgewiesenen Arzneimittelausgaben vermindern.