„Im Jahr 2008 dürfen sich die Startprobleme dieses Frühjahrs auf keinen Fall wiederholen“, mahnt Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes(DAV), mit Blick auf die bevorstehenden Neuverhandlungen von Kassen und Herstellern.
„Rabattverträge dürfen nur bei voller Lieferfähigkeit und unter Berücksichtigung mehrerer Hersteller geschlossen werden, um die Patienten zeitnah versorgen zu können.“ Keller zufolge fehlt bei den Krankenkassen immer noch die notwendige Transparenz der gewährten Rabatte, um die Einsparungen im Arzneimittelsektor beurteilen zu können.
Seit dem 1. April haben Rabattarzneimittel Vorrang vor anderen wirkungsgleichen Präparaten.
Die enormen Anlaufschwierigkeiten in den Apotheken resultieren aus den Lieferengpässen einiger Hersteller, die von den Apotheken mit einem erheblichen Mehraufwand zum Wohle der Patienten geschultert werden. Die Lieferfähigkeit der Hersteller an den Großhandel unterscheidet sich immer noch deutlich von der tatsächlichen Verfügbarkeit der Rabattarzneimittel in jeder der 21.500 öffentlichen Apotheken.