Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zieht ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Betracht. In anderen Vorträgen und Diskussionsbeiträgen wurden ebenfalls Maßnahmen verlangt, um den präventiven Verbraucherschutz zu gewährleisten und Arzneimittelfälschungen zu verhindern. So kam die Frage auf, ob nicht der Versandhandel per se die Strukturen der Arzneimittelsicherheit und der Apothekenpflicht aushöhle. Zudem hieß es, dass der Versandhandel aus dem Ausland kaum kontrollierbar und Strafverfolgung dort kaum durchführbar seien.
Organisator des Symposiums war Harald Schweim, Inhaber des Lehrstuhls "Drug Regulatory Affairs" der Universität Bonn. Er hatte Vertreter von diversen Institutionen eingeladen, die sich mit Fragen des Versandhandels sowie der davon beeinträchtigten Arzneimittelsicherheit befassen. Dazu zählen u.a. die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, das Bundeskriminalamt, das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.