Starke Regenfälle und ein durch Verwirbelung verursachter dichter Wasserschleier beeinträchtige auch die Sicht der Autofahrer. Selbst ein hochtourig laufender Scheibenwischer sei machtlos gegen den Wasserschwall, betonen die Verkehrssicherheitsexperten des ACE. Daher sei es ratsam, die Geschwindigkeit zu drosseln, gegebenenfalls die Fahrt zu unterbrechen und einen Parkplatz aufzusuchen. Dieser Rat richte sich auch an die Motorradfahrer.
Gewitterblitze können laut ACE Autofahrer zwar stark blenden und erschrecken, diese seien aber im geschlossenen Fahrzeug keiner unmittelbaren Gefahr ausgesetzt. Menschen seien prinzipiell gut geschützt, weil die Karosserie wie ein so genannter Faradayscher Käfig wirke. Der Engländer Michael Faraday fand bereits im 19. Jahrhundert heraus, dass alle elektrischen Ströme über die Außenseite eines Metallkäfigs fließen. Es können somit keine elektrischen Effekte innerhalb des Käfigs entstehen.
Bei einem Blitzschlag können jedoch laut ACE auch im PKW angeschlossene Geräte Schaden nehmen. Teleskopantennen sollten deswegen eingezogen werden. Sicherheitshalber sollte auch das Handy aus der Halterung genommen und abgeschaltet werden, falls sich die Antenne nicht einziehen lasse, so der Club. Entwarung gibt der ACE auch für die Fahrer von Cabriolets. Auch diese seien bei geschlossenem Verdeck geschützt, wenn entweder ein Dachgerüst oder der Überrollbügel aus Metall vorhanden sei, so der ACE.
Weniger bekannt ist laut ACE, dass bei Blitzschlag Gefahr für die Reifen bestehe. Da Reifengummi gut isoliere, würden beim Durchgang vom Stahlmantel zur Reifenlauffläche große Wärmemengen freigesetzt, wodurch erhebliche Beschädigungen wie Brandspuren an den Reifenflanken möglich seien. Im Verdachtsfall sollte vor der Weiterfahrt unbedingt überprüft werden, ob die Reifen unversehrt sind.
Wird das Auto beschädigt, kommt dafür laut ACE grundsätzlich die Teilkaskoversicherung auf. Falls ein Baum durch Sturm oder Blitzschlag entwurzelt wird und auf das Auto stürze sei dies ein eindeutiger Versicherungsfall. Dasselbe gelte, falls die Garage voll Wasser laufe. Als herkömmlicher Unfall wird hingegen gewertet, wenn ein Kraftfahrer mit seinem Auto in der Dunkelheit gegen einen umgestürzten Baum prallt. In diesem Fall trete nur die Vollkaskoversicherung für die Regulierung des eigenen Schadens ein.