"Wir widersprechen dieser Entscheidung des Gerichts entschieden und werden Widerspruch einlegen mit dem Ziel der Aufhebung dieser einstweiligen Verfügung," sagte Joe Nauman, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Recht, Acushnet. "Wir möchten außerdem betonen, daß dieses Urteil aufgrund der unsererseits eingeleiteten Schritte keinerlei Auswirkungen darauf hat, daß wir unseren Kunden auch weiterhin ProV1-Golfbälle anbieten und verkaufen werden. Im September 2008 haben wir die Produktion der aktuellen ProV1-Bälle umgestellt, sodaß sie eindeutig nicht mehr Gegenstand der besagten Patente sind; gleichzeitig haben wir neue und verbesserte Titleist Pro V1-Produkte entwickelt und werden diese im ersten Quartal 2009 vorstellen. Selbstverständlich werden auch diese Bälle nicht im Zusammenhang mit den betreffenden Patenten stehen."
"Unsere ProV1-Golfbälle sind das Produkt einer Technologie von Acushnet, welche im Laufe der letzten 20 Jahre durch Acushnet erforscht und entwickelt worden ist," erklärte Nauman. "Acushnet ist der Industrieführer hinsichtlich der Entwicklung von Golfball-Technolgien und besitzt über 650 aktuelle Golfball-Patente - mehr als irgendein anderer Hersteller. Über 65 davon stehen im Zusammenhang mit den ProV1-Modellen."
"Wir werden nicht nachlassen, uns vehement zu verteidigen und erwarten letztendlich die uneingeschränkten Rechte an den 4 betroffenen Patenten, verbunden mit der amtlichen Feststellung, daß diese nicht Gegenstand des aktuellen Anfechtungsprozesses sind," erklärte Nauman. "Unsere Zuversicht wird untermauert durch die Tatsache, daß das Amt für Patente und Markenzeichen in den USA bereits abschließende Schritte eingeleitet hat, die genau diesen Beschluß zur Folge haben werden."
Titleist, FootJoy und Cobra sind Unternehmen der Acushnet Company, die zu Fortune Brands (NYSE: FO) gehört. Weitere Informationen über Titleist erhalten Sie im Internet unter www.titleist.de.