Affenhirnforscher Kreiter hat die Verlängerung seiner in Kürze auslaufenden Tierversuchsgenehmigung beantragt. Bereits seit 1997 finden in der Arbeitsgruppe von Kreiter an der Bremer Universität nach dem gleichen Muster Versuche am Gehirn von Affen statt. Dabei werden die bewegungsaktiven und intelligenten Tiere stundenlang mit dem Kopf im Primatenstuhl fixiert, ihr Schädel wird aufgebohrt, um Messelektroden in das Gehirn einzuführen und sie werden durch Flüssigkeitsentzug gezwungen, zu tun, was der Forscher verlangt. Die Affen müssen sich ihre Flüssigkeit im Versuch „erarbeiten“, um dem ständigen Durst wenigstens kurzfristig zu entgehen. Außerhalb der Experimente erhalten die Affen nur am Wochenende genügend Wasser. In der Schweiz hingegen müssen die Tiere nach Urteil des Bundesgerichts innerhalb eines Tages ausreichend Flüssigkeit erhalten.
Wie 2008 in Bremen, lehnten 2006 in München und 2007 in Berlin die Genehmigungsbehörden vergleichbare Hirnversuche an Affen ab, da sie das Leid der Tiere als zu hoch und den medizinischen Nutzen als nicht gegeben ansahen. Die in Berlin zuständige Behörde machte in ihrem Ablehnungsbescheid deutlich: „Um einem lebensbedrohlichen Leiden (Durst) zu entrinnen, fügt sich das Tier in ein anderes erhebliches Leiden (Kopffixierung im Primatenstuhl).“
In Bremen zog Kreiter vor Gericht und siegte 2012 vor dem Oberverwaltungsgericht. Schlussendlich wurde 2014 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass die Versuche fortgeführt werden dürfen. Die Entscheidung stützte sich auch auf ein Gutachten des Deutschen Primatenzentrums Göttingen, der größten deutschen Zuchteinrichtung für Affen, wo auch ähnliche Versuche wie in Bremen stattfinden. Das Gericht wertete das Leid der Tiere als „allenfalls mäßig“ und nicht so gewichtig, dass die Forschungsfreiheit dahinter zurückstehen müsste. Diese Einschätzung dürfte heute kaum mehr Bestand haben. So beurteilt das Regierungspräsidium Tübingen in Baden-Württemberg, wo vergleichbare Affenhirnversuche stattfinden, derartige Versuche jüngst als „schwer belastend“.
„In mehreren Städten in Deutschland wird seit Jahrzehnten Affenhirnforschung betrieben, vorgeblich, um das menschliche Gehirn zu erforschen. Ein Nachweis über den Nutzen hingegen fehlt. Es handelt sich um rein zweckfreie Grundlagenforschung,“ kommentiert Dipl.-Biol. Silke Strittmatter, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Ärzte gegen Tierversuche. „Vor dem Hintergrund der durch die EU erzwungenen Korrektur des Tierschutzgesetzes, das eine Abwägung zwischen ethischer Vertretbarkeit und hervorragender Bedeutung der Versuche verlangt, wäre eine Ablehnung des Verlängerungsantrags folgerichtig. Denn die Versuche gehen mit schwerem Leid für die Tiere einher, haben aber keinerlei Nutzen.“
Auch die damalige Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Bremen, das die Prüfbefugnis der Genehmigungsbehörde auf eine bloße Plausibilitätskontrolle reduziert hatte, ist vor den nun geltenden Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht mehr haltbar. Die Europäische Kommission hatte dies in ihrem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufs Schärfste kritisiert und entsprechende Nachbesserung im Tierschutzgesetz gefordert.
Die Ärztevereinigung verweist abschließend auf innovative Forschung beispielsweise an menschlichen Mini-Gehirnen, die im Gegensatz zur Forschung am Affenhirn für die Erforschung und Behandlung menschlicher, neurologischer Krankheiten von großer Bedeutung sind. In seiner NAT-Datenbank zu tierversuchsfreien Methoden listet der Verein mehrere solcher Hirnmodelle.
Eine Historie über die Affenhirnforschung in Bremen ist auf der Internetseite des Vereins verfügbar.
Weitere Information
Hirnforschung an Affen in Bremen >>
Mini-Gehirne: innovative, humanrelevante Hirnforschung >>
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