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Ärztekammerpräsident Dr. Windhorst will „konzertierte Aktion Organspende“

Schwache Halbzeitbilanz: 113 Organspenden in NRW sind noch lange kein Grund zur Euphorie

(lifePR) (Münster, )
113 postmortale Organspenden weist die Statistik für die erste Hälfte des Jahres 2007 in Nordrhein-Westfalen aus. Dies sind lediglich zwei Spenden mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Nach Ansicht des Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. med. Theodor Windhorst, sind die aktuellen Zahlen „ein bisschen erfreulich, aber noch lange kein Grund zur Euphorie“. Nordrhein-Westfalen liege bei den Organspenden im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands nämlich immer noch am Ende der Rangliste. Windhorst verlangt deshalb, im Engagement für eine Steigerung der Organspenden nicht nachzulassen. „Wir müssen die Rote Laterne endlich abgeben. Dafür brauchen wir eine konzertierte Aktion Organspende.“

Zwei Spenden mehr als im vergangenen Jahr bedeuteten zwei Menschen weniger auf der Warteliste für Organspenden. „Das sind zwei positive Schicksale“, so Windhorst. Aber dies reiche bei weitem nicht aus, denn es warteten immer noch etwa 2.500 Menschen auf die lebensrettende Transplantation eines Spenderorgans, dabei sterben bundesweit alljährlich 1000 Menschen, während sie auf ein neues Organ warten – das sind drei pro Tag. Zuviele, findet nicht nur Dr. Windhorst: „Deswegen fordern z. B. viele Transplantationschirurgen dringend eine Änderung der gesetzlichen Grundlage.“ Der Kammerpräsident der ÄKWL verlangt von allen Beteiligten mehr Einsatz. „Wir alle sind gefordert: Ärzte, Krankenhäuser, die Deutsche Stiftung für Organspende, die Politik.“

Kliniken sollten zur Meldung von potenziellen Organspendern motiviert werden, dies könne z. B. mit Beratung durch besonders geschulte Vertreter der Ärztekammer in den Regionen Westfalens erreicht werden. Weiterhin hofft Dr. Windhorst, dass sich die Politik endlich zu der so genannten erweiterten Widerspruchslösung bei der Organspende mit Vetorecht der Angehörigen durchringen kann, wie sie von einigen Politikern bereits befürwortet wird. Der Nationale Ethikrat hatte vor einiger Zeit ebenfalls dieses Modell favorisiert. Danach sollen künftig Organe von Verstorbenen entnommen werden können, wenn diese zu Lebzeiten nicht ausdrücklich ihren Widerspruch hierzu dargelegt und auch die Angehörigen keine Einwände haben. Hierbei müsse aber stets das Selbstbestimmungsrecht des Patienten berücksichtigt werden, so der Kammerpräsident. Positive Erfahrungen mit der Widerspruchslösung sind vorhanden: In Ländern, in denen die Widerspruchslösung gilt – z. B. Österreich und Spanien –, werden deutlich mehr Organe entnommen als in Deutschland. Es dürfe nicht länger sein, dass Deutschland weiter ein „Organ-Importland“ bleibe und Organe aus denjenigen Ländern einführe, die die Widerspruchslösung bereits handhaben.

„Am besten ist es natürlich, wenn ein umfassend aufgeklärter Patient bereits zu Lebzeiten seine Einwilligung zur Organspende gegeben hat“, sagt Dr. Windhorst. Deshalb will er seine Aufklärungsarbeit beim Thema Organspende fortführen und dabei alle relevanten gesellschaftlichen Entscheider und Akteure ins Boot holen.
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