Der im Bundesrat am (morgigen) Freitag zu behandelnde Gesetzentwurf will die geschäftsmäßige passive Sterbehilfe unter Strafe stellen. Zukünftig soll jeder, der die Selbsttötung eines anderen fördert oder hierzu die Gelegenheit vermittelt, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert werden. Hintergrund der Gesetzesinitiative ist, dass sich auch in Deutschland seit einiger Zeit vermehrt Sterbehilfeorganisationen etablieren wollen. Diese bieten gegen Zahlung erheblicher Geldbeträge Suizidwilligen schnelle und effiziente Möglichkeiten zum Selbstmord an.
Dazu Kammerpräsident Windhorst: "Wir müssen Kusch und Co. das mörderische Handwerk legen. Solchen Fanatikern oder Organisationen wie Dignitas darf kein rechtlicher und kein gesellschaftlicher Raum gegeben werden." Windhorst fordert ein Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung. Zudem will er den gesellschaftlichen Diskurs über eine bessere Sterbebegleitung fördern. Hierzu sei die Ärzteschaft bereit. Ärztliche Aufgabe sei es, Leiden zu lindern und Sterbenden den notwendigen Beistand zu geben.
In diesen Prozess der Sterbebegleitung sollen auch die Angehörigen eng einbezogen sein.
Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen müssten auch in Zeiten massiven ökonomischen Drucks unabhängig von wirtschaftlichen Gründen erfolgen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die Kammerversammlung der ÄKWL in einer Resolution für eine bessere palliativmedizinische Versorgung von Sterbenden ausgesprochen, die zum Beispiel auch ein würdiges Sterben in gewohnter häuslicher Umgebung und mit Begleitung durch den Hausarzt ermöglicht. Dafür müssten laut Forderung des Parlaments der westfälisch-lippischen Ärzteschaft die Versorgungsstrukturen so ausgebaut werden, dass eine palliativmedizinische Betreuung im nächsten Umfeld des Patienten gewährleistet sei. Laut Windhorst hat der Patient nur mit einer kompetenten Symptom- und Schmerzkontrolle die Möglichkeit, seine Ängste vor dem nahenden Tod abzubauen und seinen bevorstehenden Tod anzunehmen. "Die ihm noch verbleibende Zeit soll er so erfüllt wie möglich erleben. Der Patient darf gar nicht auf die Idee kommen, sein Schicksal in die Hände von profit-orientierten Suizid-Scharlatanen zu geben."